Vertrieb und
Einkauf

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Unsere Beratung im Vertriebsrecht beginnt mit der Auswahl des Vertriebssystems, das für die
nationalen oder internationalen geschäftlichen Aktivitäten unserer Mandanten am besten
geeignet ist. Auch bei der rechtlichen Ausgestaltung des Vertriebs und der hierfür
benötigten Verträge stehen die individuellen Bedürfnisse unserer in- und ausländischen
Mandanten im Mittelpunkt. In diesem Sinne gestalten und erstellen wir für unsere Mandanten
zum Beispiel nationale und internationale Lieferverträge, Handelsvertreter- und
Händlerverträge, Know-How-, Lizenz- und Kooperationsverträge. Dabei fließen
selbstverständlich auch kartellrechtliche und europarechtliche Gesichtspunkte in unsere
Beratung ein, zum Beispiel eine existierende Gruppenfreistellungsverordnung. Umgekehrt
stehen wir unseren Mandanten auch beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen umfassend
beratend und gestaltend zur Seite.
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